In Art. 9 EUV ist die Unionsbürgerschaft geregelt. Diese besitzt jeder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates. Schließen sich wenigstens eine Million Unionsbürger aus einer erheblichen Anzahl von Mitgliedsstaaten zusammen, können diese welches Verfahren in Gang setzen?
vorherige Frage nächste FrageNein, dies ist leider unzutreffend.
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