In Art. 9 EUV ist die Unionsbürgerschaft geregelt. Diese besitzt jeder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates. Schließen sich wenigstens eine Million Unionsbürger aus einer erheblichen Anzahl von Mitgliedsstaaten zusammen, können diese welches Verfahren in Gang setzen?
vorherige Frage nächste FrageGenau! Damit verbunden ist nach Art. 11 Abs. 4 EUV eine Aufforderung an die EU-Kommission, Themenvorschläge zu unterbreiten, für welche es aus Sicht der Unionsbürger eines Rechtaktes der Union zum Zwecke der Umsetzung der Verträge bedarf. Die Einzelheiten sind in Art. 24 Abs. 1 AEUV festgelegt.
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.