Welcher Umstand spielt für die Genehmigung einer Anlage nach § 6 Nr. 1 in Verbindung mit § 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auch eine Rolle?
vorherige Frage nächste FrageDas ist korrekt: Die Genehmigung kann nur dann erteilt werden, wenn die durch den Betrieb der Anlage entstehende Wärme genutzt oder an Dritte abgegeben werden kann, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Das BImSchG verpflichtet zur Sparsamkeit und Effizienz.
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