Welche der folgenden Maßnahmen ist im BBodSchG geregelt?
vorherige Frage nächste FrageDas ist völlig richtig! Gemäß § 5 BBodSchG kann ein Grundstückseigentümer durch Rechtsverordnung verpflichtet werden, bei dauerhaft nicht mehr genutzten Flächen, die in Widerspruch zur planungsrechtlichen Festsetzung versiegelt wurden, den Boden in seiner Leistungsfähigkeit wieder herzustellen.
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