Mit der Umweltverträglichkeitsprüfung soll ein frühes Prüfungsverfahren für Projekte durchgeführt werden, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist. Welche der folgenden Aussagen trifft nicht zu?
vorherige Frage zur AuswertungDas ist vollkommen korrekt: Nach § 2 Abs.2 UVPG sind Vorhaben die Errichtung baulicher oder sonstiger Anlagen und auch sonstige Eingriffe in Natur und Landschaft.
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