Die Abhängigkeit des Umweltstrafrechts von verwaltungsrechtlichen Regelungen nennt man Verwaltungsakzessorietät. Diese gibt es in bestimmten Formen. Welche gehört nicht dazu?
vorherige Frage nächste FrageDas ist falsch. Diese Form liegt vor, wenn der Tatbestand einer Norm auf verwaltungsrechtliche Gesetze oder Verordnungen Bezug nimmt.
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