Was sind Immissionen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes?
vorherige Frage nächste FrageSo ist es. Diese Legaldefinition befindet sich in § 3 Abs. 2 BImSchG. Der Unterschied zu den Emissionen aus § 3 Abs. 3 BImSchG ist schnell erklärt: Emission ist der Ausstoß von Luftverunreinigungen, Schall, Erschütterungen, Licht und ähnlichen Erscheinungen. Immissionen hingegen sind die Einwirkungen dieser Verunreinigungen auf Lebewesen oder auf Gegenstände.
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