Technische Möglichkeiten spielen im Umweltrecht eine große Rolle. In welchen Gesetzen befindet sich deshalb eine Legaldefinition für "Stand der Technik"?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Sowohl in § 3 Abs. 6 BImSchG als auch im § 3 Nr. 11 WHG heißt es: "Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur Begrenzung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden, zur Gewährleistung der Anlagensicherheit, zur Gewährleistung einer umweltverträglichen Abfallentsorgung oder sonst zur Vermeidung oder Verminderung von Auswirkungen auf die Umwelt zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere die in der Anlage des BImSchG [bzw. WHG] aufgeführten Kriterien zu berücksichtigen."
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