Ein Instrument des Umweltrechts ist die Umweltplanung. Durch planerisches Handeln sollen Umweltprobleme beseitigt werden. Am Ende eines Planfeststellungsverfahrens steht der Planfeststellungsbeschluss. Was hat er für eine Rechtsnatur?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Der Planfeststellungsbeschluss ist eine Allgemeinverfügung gemäß § 35 S. 2 VwVfG. Das Planfeststellungsverfahren ist in den §§ 72ff. VwVfG geregelt.
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