Was gilt zivil(prozess)rechtlich gesehen für Tiere?
vorherige Frage nächste FrageLeider nein, das stimmt nicht. Nach § 251 Abs. 2 S. 2 BGB ist dies nicht zwingend. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls wie Alter, gesundheitlicher Zustand des Tieres und Maß der emotionalen Bindung an das Tier.
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