Zu welchem Tier grenzt man das sogenannte Nutztier im Rahmen des § 833 S. 2 BGB ab?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. In Abgrenzung zum Luxustier steht die Haltung eines Nutztieres spezifisch mit der Berufstätigkeit des Halters im Zusammenhang.
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