Wofür haftete ein Tierhalter nicht?
vorherige Frage nächste FrageTreffer! Nach Ansicht des LG Hagen verwirklichte sich hier nämlich gerade keine typische Tiergefahr. Eine solche besteht in der Unberechenbarkeit des willentlichen selbsttätigen Verhaltens eines Tieres. Der verletzte Reiter hatte keinen Anspruch aus der Tierhalterhaftung (Urt. v. 14.12.2001, Az. 8 O 312/01).
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