Wird durch ein Tier ein Mensch getötet, verletzt oder eine Sache beschädigt, ist der Tierhalter dem Geschädigten gegenüber schadensersatzpflichtig. Diese Haftung nach § 833 S. 1 BGB ist eine …?
vorherige Frage nächste FrageLeider nein. Die Zufallshaftung gibt es beispielsweise bei Entziehung einer Sache gemäß § 848 BGB oder beim Schuldnerverzug, § 287 S. 2 BGB.
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