Welche Vorschrift verbietet es, ein Tier für sexuelle Handlungen zu nutzen oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen?
vorherige Frage nächste FrageLeider nein. Gemäß § 3 Nr. 6 TierSchG ist es verboten, Tiere für eine Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnliche Veranstaltungen zu nutzen, wenn damit Schmerzen oder Schäden für das Tier verbunden sind.
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