Welcher der folgenden Dienste ist eine Universaldienstleistung im Sinne des § 78 Abs. 2 TKG?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Siehe § 78 Abs. 2 Nr. 4 TKG. Eine Legaldefinition zu Universaldienstleistungen steht in § 78 Abs. 1 TKG.
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