An jede Telefonrechnung sind sie angehängt: Einzelverbindungsnachweise. Aber hat ein Telefonkunde auch einen Anspruch darauf?
vorherige Frage zur AuswertungLeider falsch. §45b TKG regelt den sogenannten Entstörungsdienst. Ein Telefondienstanbieter muss danach dafür sorgen, dass Störungen innerhalb seines Dienstes unverzüglich beseitigt werden.
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