An jede Telefonrechnung sind sie angehängt: Einzelverbindungsnachweise. Aber hat ein Telefonkunde auch einen Anspruch darauf?
vorherige Frage zur AuswertungRichtig. Das TKG sieht in den §§43a bis 47b einen umfassenden Kundenschutz vor. Der Anspruch auf Einzelverbindungsnachweise nach §45e TKG gehört dazu, damit der Kunde genau überprüfen kann, welche Verbindungen berechnet werden.
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.