Das Telekommunikationsgesetz dient unter anderem der Regulierung der Telekommunikationsmärkte. Wo ist das sogenannte Marktanalyseverfahren geregelt?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Die Bundesnetzagentur untersucht aufgrund des § 11 TKG, ob überhaupt ein wirksamer Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation gegeben ist. Liegt kein wirksamer Wettbewerb vor, kann die Bundesnetzagentur nach Maßgabe des § 13 TKG Regulierungsmaßnahmen hinsichtlich Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht treffen.
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