Rechtsquiz zum Telekommunikationsrecht


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Frage 14

Das Telekommunikationsgesetz dient unter anderem der Regulierung der Telekommunikationsmärkte. Wo ist das sogenannte Marktanalyseverfahren geregelt?

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  • Richtig! Die Bundesnetzagentur untersucht aufgrund des § 11 TKG, ob überhaupt ein wirksamer Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation gegeben ist. Liegt kein wirksamer Wettbewerb vor, kann die Bundesnetzagentur nach Maßgabe des § 13 TKG Regulierungsmaßnahmen hinsichtlich Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht treffen.

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