Was wird nach dem Telekommunikationsgesetz bestraft?
vorherige Frage nächste FrageGenau. Nach § 148 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 89 S. 1 TKG wird mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft, wer Nachrichten abhört, die nicht für die Allgemeinheit bestimmt sind.
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.