Welche Aussage trifft zu?
vorherige Frage nächste FrageDas ist leider falsch. Wenn ein Streik rechtswidrig ist – zum Beispiel, weil er nicht unter der Ägide einer Gewerkschaft stattfindet – ist die Teilnahme daran eine Arbeitspflichtverletzung, die zur Kündigung führen kann.
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