Welche Ansprüche haben Fluggäste gegen eine Fluggesellschaft im Streikfall nicht?
vorherige Frage nächste FrageGenau! Die EU-Fluggastrechteverordnung schließt Entschädigungsansprüche gegen die Fluggesellschaft aufgrund eines Streiks aus. Art. 5 Abs. 3 der Verordnung sieht im Streik nämlich einen „außergewöhnlichen Umstand“ – vergleichbar mit technischen Störungen oder einer schlechten Wetterlage.
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