Rechtsquiz zum Streikrecht


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Frage 11

Auch Arbeitgebern steht ein Arbeitskampfmittel zur Verfügung. Wie heißt es?

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  • Richtig. Die Aussperrung ist eine Reaktion auf einen Streik. Sie betrifft aber nur jene Arbeitnehmer, die eigentlich arbeiten wollen und sich gar nicht am Streik beteiligen; für sie ruht dann ebenso wie für die streikenden Kollegen das Arbeitsverhältnis. So kann ein Arbeitgeber Druck ausüben. Aussperrungen sind aber in den letzten dreißig Jahren in Deutschland nur in Ausnahmefällen vorgekommen.

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