Kommen wir zur „Unten-ohne“-Problematik: Barfüßiges Autofahren oder lediglich mit offenen Sandalen ist rechtlich gesehen was?
vorherige Frage nächste FrageGut erkannt! Nach der Rechtsprechung geht es den Staat grundsätzlich nichts an, ob ein Autofahrer sein Fahrzeug ohne Schuhwerk oder in Sandalen steuert. Wenn das fehlende Schuhwerk Grund für einen Unfall ist, sieht das allerdings anders aus. Vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 15.11.2006, Az. 2 Ss Owi 577/06, Beschl. v. 11.01.2007, Az. 3 Ss Owi 1796/2006 und Beschl. v. 04.04.2007, Az. 3 Ss Owi 338/2007.
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