Zu welchen zivilrechtlichen Ansprüchen besitzt der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch Parallelen?
vorherige Frage nächste FrageLeider nein, zu den Ansprüchen wegen unerlaubter Handlung aus §§ 823 ff. BGB weist der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch keine Parallelen auf.
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