Wo ist der Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch geregelt?
vorherige Frage nächste FrageLeider nein, § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO regelt die Fortsetzungsfeststellungsklage: Hat sich ein Verwaltungsakt durch Zurücknahme oder anders erledigt, so spricht das Gericht auf Antrag durch Urteil aus, dass er rechtswidrig gewesen ist, vorausgesetzt der Kläger hat ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung.
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