Wo ist der Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch geregelt?
vorherige Frage nächste FrageKorrekt, gemäß § 113 Abs. 1 S. 2 VwGO kann das Gericht auf Antrag aussprechen, dass und wie eine Verwaltungsbehörde die Vollziehung eines bereits vollzogenen Verwaltungsakts rückgängig zu machen hat.
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.