Was wissen sie über die Voraussetzungen des Folgenbeseitigungsanspruchs?
vorherige Frage nächste FrageNein, die Wiederherstellung muss zumutbar sein. Diese Zumutbarkeit fehlt, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Siehe BVerwG, Beschl. v. 12.07.2004, Az. 7 B 86/04.
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