Der Folgenbeseitigungsanspruch ist gerichtet auf …?
vorherige Frage nächste FrageFalsch, der Folgenbeseitigungsanspruch ist generell kein Zahlungsanspruch. Eine Ausnahme besteht aber etwa, wenn die Folgenbeseitigung unmöglich bzw. unzumutbar ist. Das nennt sich dann Folgenentschädigungsanspruch.
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