Was ist kein anerkanntes öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis?
vorherige Frage zur AuswertungFalsch, die öffentlich-rechtliche Verwahrung ist ein entsprechendes Schuldverhältnis, siehe§ 40 Abs. 2 S. 1 VwGO. Ein solches Verwahrungsverhältnis entsteht beispielsweise infolge einer polizeilichen Sicherstellung oder Beschlagnahme.
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