Welchen staatshaftungsrechtlichen Anspruch muss ein Bürger vor den Verwaltungsgerichten einklagen?
vorherige Frage nächste FrageDas ist leider falsch. Der Aufopferungsanspruch ist nach § 40 Abs. 2 VwGO vor den ordentlichen Gerichten einzuklagen. Rechtsfolge ist eine Entschädigung in Geld.
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