In welcher Entscheidung entwickelte der Europäische Gerichtshof einen unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch des Bürgers gegen einen Mitgliedstaat?
vorherige Frage nächste FrageKorrekt, siehe EuGH, Urt. v. 19.11.1991, Az. C-6/90, C-9/90. Voraussetzungen dieses Entschädigungsanspruchs sind die fehlerhafte oder fehlende Umsetzung einer Richtlinie, das Ziel der verletzten Vorschrift, dem Geschädigten hinreichend bestimmte Rechte einzuräumen, ein erheblicher und evidenter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht und Kausalität zwischen Verstoß und Schaden.
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