Anfang 2012 sank das Kreuzfahrtschiff Costa Concordia vor der Küste der italienischen Insel Giglio. Der Prozess gegen den Kapitän läuft bis beute. Was gilt in diesem Fall seerechtlich?
vorherige Frage nächste FrageLeider nein, ausdrücklich ist dies nicht geregelt – allerdings ist der Kapitän grundsätzlich zur Anwesenheit an Bord angehalten.
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