Anfang 2012 sank das Kreuzfahrtschiff Costa Concordia vor der Küste der italienischen Insel Giglio. Der Prozess gegen den Kapitän läuft bis beute. Was gilt in diesem Fall seerechtlich?
vorherige Frage nächste FrageHiermit liegen Sie leider daneben, die Weisungsbefugnis obliegt grundsätzlich dem Kapitän. Der Erste Offizier ist verantwortlich für die Seetüchtigkeit des Schiffs, die Schiffsbeladung sowie den Zustand des Decks.
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