Gehen wir ein wenig ins Detail: Was gilt in Bezug auf den Meeresgrund und -boden, die sogenannte "area"?
vorherige Frage nächste FrageDies ist leider falsch, denn die Internationale Meeresbodenbehörde (ISA) mit Sitz auf Jamaika ist für deren Verwaltung zuständig, Art. 137 Abs. 2 RSÜ.
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