Gehen wir ein wenig ins Detail: Was gilt in Bezug auf den Meeresgrund und -boden, die sogenannte "area"?
vorherige Frage nächste FrageLeider nein, das Gebiet unterliegt überhaupt keiner Souveränität, sondern bezeichnet das Gebiet jenseits der Grenzen des Bereichs nationaler Hoheitsbefugnisse, vgl. Art. 1 Abs.1 Nr.1 SRÜ sowie Art. 137 Abs.1 RSÜ.
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