Bisher ist das Seehandelsrecht noch in den §§ 476 bis 905 HGB geregelt. Aber der Gesetzgeber plant eine Reform. Was soll sich ändern?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Da der Kapitän nicht (mehr) mit einem Unternehmer vergleichbar ist, sondern eher die Position eines Arbeitnehmers hat, ist seine Haftung für die Umsetzung der vom Reeder geschlossenen Vereinbarungen gegenüber sämtlichen Reisenden nicht mehr angemessen.
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