Das Verwaltungsgericht Köln hatte im November 2011 über die Auslieferung eines mutmaßlichen somalischen Piraten an Kenia zu entscheiden (Urt. v. 11.11.2011, Az. 25 K 4280/09). Welche Auffassung vertrat das Gericht nicht?
vorherige Frage nächste FrageRichtig, das VG Köln vertrat die gegenteilige Auffassung, dass dies nicht gegen Art. 104 GG verstößt!
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