Das Verwaltungsgericht Köln hatte im November 2011 über die Auslieferung eines mutmaßlichen somalischen Piraten an Kenia zu entscheiden (Urt. v. 11.11.2011, Az. 25 K 4280/09). Welche Auffassung vertrat das Gericht nicht?
vorherige Frage nächste FrageFalsch, dies war einer der zentralen Leitsätze der VG-Entscheidung. Das Gericht berief sich dafür auf eine modifizierte Anwendung des Art. 104 Abs. 3 S. 1 GG.
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