In welchem Verhältnis stehen elterliches Erziehungsrecht und staatlicher Bildungsauftrag nach Auffassung des BVerfG zueinander?
vorherige Frage nächste FrageGenau, siehe BVerfG, Beschl. v. 21.12.1977, Az. 1 BvL 1/75 und 1 BvR 147/75, die Eingang in die Schulgesetze der Länder fanden. Danach achtet die Schule das elterliche Erziehungsrecht, außerdem wirken Schule und Eltern bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele partnerschaftlich zusammen.
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