Denken Sie zehn, zwanzig oder dreißig Jahre zurück: Jeden Morgen gingen Sie in die Schule, schrieben emsig Klassenarbeiten und hofften auf die Versetzung. Was das Schulverhältnis rechtlich ist, darüber haben Sie sich damals noch keine Sorgen gemacht. Genauso wenig über schulische Verwaltungsakte und die Erstattung von Fahrtkosten für den Schulweg. Prüfen Sie hier, wie fit Sie heute im Schulrecht sind:
Was begründet kein Sonderstatusverhältnis?
nächste FrageLeider nein. Das Beamtenverhältnis ist ganz klar ein Sonderstatusverhältnis, das den Beamten besonders eng an den Staat bindet. Früher war die Bezeichnung "besonderes Gewaltverhältnis" (im Gegensatz zum allgemeinen Gewaltverhältnis) gängig.
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