Das BGB kennt die Rechtsfigur des "mittelbaren Besitzes". Was ist damit gemeint?
vorherige Frage nächste FrageFalsch, diese Antwort haben wir uns ausgedacht. Es gibt aber die Variante, dass jemand eine Sache als ihm gehörend besitzt. Derjenige ist dann Eigenbesitzer, § 872 BGB.
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