Unter das Stichwort "Erwerb vom Nichtberechtigten" fällt auch der so genannte gutgläubige Erwerb. Wann ist dieser nach Maßgabe des BGB möglich?
vorherige Frage zur AuswertungNein, das Vertrauen alleine reicht nicht. Der Erwerber darf nicht grob fahrlässig annehmen, dass der Veräußerer auch Eigentümer ist.
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