Neben dem regulären Eigentumserwerb, sprich durch Einigung und Übergabe, kennt das Sachenrecht noch weitere Erwerbstatbestände. Welche der nachfolgenden haben wir uns jedoch ausgedacht?
vorherige Frage nächste FrageFalsch. Auch durch den Fund einer Sache kann Eigentum an der Sache erworben werden. Allerdings ist dazu nach § 973 BGB auch die Meldung des Funds bei der zuständigen Behörde und das Verstreichen einer Frist Voraussetzung.
Nächste Frage oder andere Antwort wählen
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.