6. Früchte einer Sache sind die Erzeugnisse einer Sache und die sonstige Ausbeute, welche aus der Sache ihrer Bestimmung gemäß gewonnen wird. Welches der folgenden Beispiele ist keine Frucht in diesem Sinne?
vorherige Frage nächste FrageDoch, es handelt sich um eine mittelbare Sachfrucht im Sinne des § 99 Abs. 3 BGB.
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