Flüge können wegen höherer Gewalt storniert werden, man denke an die Folgen der Vulkanausbrüche in Island. Welche Rechte stehen einem Gast eines Fluges mit EU-Bezug in solchen Fällen nicht zu?
vorherige Frage nächste FrageFalsch, auch dies steht dem Gast nach EU-Verordnung 261/2004 zu.
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