Eine Reise führt ja nicht nur in den Schwarzwald oder an die Nordsee. Auch bei der Buchung von Auslandsreisen geht man häufig von der Anwendung deutschen Rechts aus. Wann ist eigentlich bei einer Auslandsreise deutsches Recht nicht anzuwenden?
vorherige Frage nächste FrageFalsch, siehe Art. 4 Abs. 4 Rom I- Verordnung.
Nächste Frage oder andere Antwort wählen
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.