Eine Reise führt ja nicht nur in den Schwarzwald oder an die Nordsee. Auch bei der Buchung von Auslandsreisen geht man häufig von der Anwendung deutschen Rechts aus. Wann ist eigentlich bei einer Auslandsreise deutsches Recht nicht anzuwenden?
vorherige Frage nächste FrageFalsch, nach Art. 3 Rom I- Verordnung wäre eine Einigung auf deutsches Recht gültig.
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