Wo ist die für Presseunternehmen zu beachtende Unschuldsvermutung explizit geregelt?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Nach Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gilt jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig. Dieser Grundsatz gilt nicht nur für die Justiz, sondern auch für die Presse.
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.