Rechtsquiz zum Polizei- und Ordnungsrecht


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Frage 9

Die Gefahrenabwehr ist Dreh- und Angelpunkt des Polizei- und Ordnungsrechts. Die Befugnisse der Behörden richten sich dabei auch nach dem einschlägigen Gefahrentyp. Welche der unten aufgeführten Gefahrentypen gibt es nicht?

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